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VG Musikedition und EKD verlängern Vereinbarung zu Online-Gottesdiensten


14. Januar 2024

Folgende Pressemitteilung der VG Musikedition zur Kenntnis
Damit ist das Einblenden von Noten und Liedtexten in Online-Gottesdiensten geklärt, aber noch nicht das (Ab-)Spielen derselben Musik.

Quelle: VG-Musikedition: VG Musikedition und EKD verlängern Vereinbarung zu Online-Gottesdiensten

09.01.2024 (Website VG-Musikedition):
Seit April 2020 war es den Gemeinden der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) aufgrund einer Sondervereinbarung mit der VG Musikedition möglich, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art einzublenden. Diese Sondervereinbarung endete mit Ablauf des Jahres 2023. 
Die VG Musikedition freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass nun zeitnah mit der EKD eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet werden konnte. Somit können die Gemeinden der EKD auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeeigenen Internetseiten. 
Die Anschlussvereinbarung gilt für sämtliche Kirchengemeinden der EKD, nicht aber für die Selbstständige Evangelisch-lutherische Kirche (SELK), deren Gemeinden allerdings eine verwaltungseinfache, individuelle Zusatzlizenz direkt über die VG Musikedition erwerben können. 

10.01.2024 (Website EKD):
Die Verhandlungen über eine Fortsetzung der Onlinerechte mit der Verwertungsgesellschaft GEMA für Onlinegottesdienste ab dem Jahr 2024 sind aktuell noch nicht abgeschlossen, wir halten Sie auf dieser Webseite auf dem Laufenden. Daher gilt ab dem 1.1.2024 vorläufig Folgendes:

Das Streamen von Gottesdiensten über kommerzielle Plattformen (Youtube, Facebook, etc.), die eigene Abkommen mit GEMA und VG Musikedition haben, ist auch ab dem 1.1.2024 weiterhin wie gewohnt möglich.

Die Regelungen für Streaming direkt auf gemeindeeigenen Webseiten: 
(1) Die Regelungen mit der VG Musikedition zur Einblendung von Liedtexten in digitalen Gottesdiensten sind bis zum 31.12.2025 verlängert. Eine Einblendung in digitalen Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Webseiten im Rahmen des EKD-Rahmenvertrags der VG Musikedition ist möglich, allerdings nicht sinnvoll, da:
(2) Die Verhandlungen zum EKD-Rahmenvertrag mit der GEMA ab dem Jahr 2024  noch laufen. Daher ist es seit dem 1.1.2024 vorläufig nicht mehr möglich auf gemeindeeigenen Webseiten Gottesdienste mit GEMA-vertretenen Musikwerken zu streamen. Selbstverständlich können individuelle Verträge mit der GEMA geschlossen werden.

siehe auch unter Rechtliche Aspekte von Online-Gottesdiensten – EKD

Download Formulare Recht – EKD