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überabeitet 2021: Hallelujaverse nach dem Evangelischen Gottesdienst


20. November 2021

Die Herausgeber der 1. Auflage von 2001 hatten in ihrem Vorwort den Wunsch geäußert, »dass die Neufassung der Hallelujaverse zum Anstoß wird, diese Preisungen aufzunehmen, und dass sie – wo die Tradition abgerissen ist – in den Gottesdiensten neu erklingen.« Diesem Vorhaben und Anstoß fühlt sich auch die 2. Auflage verpflichtet. Sie ist nötig geworden, da sowohl die Erstauflage vergriffen ist, mit der Lutherbibel 2017 die deutsche Übersetzung biblischer Texte revidiert worden ist als auch mit Einführung der neuen »Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder« von 2018 einige Veränderungen in der ehemaligen Perikopenordnung eingetreten sind. Diese Änderungen führen zur Neufassung sowie neuen Zuordnung einiger Hallelujaverse im Kirchenjahr.
Darüber hinaus hat die »Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder« zur Überarbeitung des »Evangelischen Gottesdienstbuches« dahingehend geführt, dass die Stellung des »Halleluja« in der Liturgie verändert worden ist. Die Grundform I und Liturgie I positioniert den Halleluja-Gesang gemäß der liturgiegeschichtlich ursprünglicheren Stellung als Aufgesang zum Evangelium, also nach dem Lied der Woche bzw. Lied des Tages. In der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens gilt, dass sowohl die neue Stellung des Halleluja-Gesangs als auch die bisher gewohnte Stellung nach der Lesung der Epistel in Gottesdiensten Anwendung finden können. Falls die neue Stellung übernommen wird, erhebt sich die Gemeinde nach dem im Sitzen gesungenen Wochen- oder Tageslied. Stehend wird das Halleluja intoniert und gesungen, weiterhin stehend das Evangelium gelesen bzw. gehört. Ob die Lektorin bzw. der Lektor vor, während oder nach dem Halleluja-Gesang an das Lesepult tritt, hängt von der theologischen Entscheidung ab, in welchem Grade das Halleluja als Begrüßung des Evangeliums verstanden wird.

So wünschen sich die Herausgeber der 2. Auflage, dass der Halleluja- und Psalmen-Gesang weiterhin die Gottesdienste und Kirchen füllen möge zum Lobe Gottes und zur Verkündigung Seines Tuns.

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Kirchenchorwerk Sachsen

Geschäftsstelle | Ramona Buhler
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Kosten: 0,30 EUR pro Broschüre (A5, 12 Seiten)

siehe auch Arbeitsstelle Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Arbeitshilfen für den kirchenmusikalischen Dienst – Arbeitsstelle Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (kirchenmusik-sachsen.de)