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Orientierungsplan überarbeitet


22. November 2021

Orientierungsplan für kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen

Der Orientierungsplan enthält die Regelungen, die das Landeskirchenamt auf der Basis des § 12a der Ausführungsverordnung der Kirchgemeindeordnung den Kirchgemeinden empfiehlt. Die Berücksichtigung dieser Empfehlungen ist nach § 12a vorgesehen.

Gesonderter Hinweis zur Testpflicht für alle:
Die Testpflicht für alle (z.B. vorgesehen für Gremiensitzungen, die in Präsenz stattfinden müssen, und empfohlen für Gottesdienste) bedeutet, dass alle Personen einen Testnachweis vorlegen bzw. sich vor Beginn der Sitzung oder des Gottesdienstes unter Aufsicht testen  müssen. Sie stellt sicher, dass auch Geimpfte nicht infiziert sind und damit auch niemanden anstecken können. Wir empfehlen diese Regel dringend für Gottesdienste während der Überlastungsphase. Gremiensitzungen, die nicht online stattfinden können, sollten ebenfalls unter dieser Regel durchgeführt werden.

Aktualisiert am 22. November 2021