Neuerungen des Rahmen- bzw. Pauschalvertrags der EKD mit der GEMA 2024
18. Februar 2024
Wir bitten angehängte Informationen zu den Neuerungen des Rahmen- bzw. Pauschalvertrags der EKD mit der GEMA zur Kenntnis zu nehmen.
Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die kirchenmusikalische Praxis in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Die Kenntnisnahme dieser Information sowie eine vertragsgemäße Praxis ist wichtig, um Urheberrechtsverstöße und daraus entstehende Kosten (wegen Nachlizenzierung, Schadensersatz o. a.) vermeiden zu können.
Mit Rundschreiben vom 16.02.2024 hat das Landeskirchenamt über die Neuerungen aber auch über unveränderte Regelungen informiert.
Die Arbeitsstelle Kirchenmusik hat dazu weitere wichtige Informationen übersichtlich zusammengetragen und für die Praxis aufbereitet.
Weiterführende LINKS
- GEMA-Portal online: https://www.gema.de/portal/
- EKD-INFORMATIONEN: https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm
- Informationen mit Meldebogen zur Vervielfältigung von (z.B. Fotokopien) von Noten, Liedern und Liedtexten – VG Musikedition: Gesamtvertrag-Merkblatt-und-Meldebogen-zur-Vervielfaeltigung-Stand2024.pdf (ekd.de)
- GEMA Pauschalvertrag Musikwerke in Gottesdiensten und kirchl. Feiern
- GEMA Pauschalvertrag Kirchenkonzerte und Veranstaltungen