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Fahrtkosten- und Instrumentenfond des Sächsischen Musikrates 2026


4. November 2025

Auch im kommenden Jahr fördert der Sächsische Musikrat aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen wieder Anschaffungen für Instrumente und Fahrtkosten für Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens.

Der Instrumentenfonds des Sächsischen Musikrates

Der Sächsische Musikrat erweitert seit dem Jahr 2017 seinen Instrumentenfonds zur Unterstützung des instrumentalen Laienmusizierens in Sachsen. In den Jahren 2017 bis 2025 wurden bisher für 280 Ensembles, Kirchgemeinden, Vereine und Musikschulen 1.102 Instrumente mit einem Wert von insgesamt 3.7 Millionen Euro angeschafft. Für das Jahr 2026 stehen Fördermittel in Höhe von 265.000 Euro zur Verfügung. Die erste Vergabeberatung findet am 5. Dezember 2025 statt. Anträge für diese Beratung müssen am 24. November 2025 vollständig vorliegen.

Mehr erfahren zur Antragsstellung und Nutzungsbedingungen unter Sächsischer Musikrat e.V.: Instrumentenfonds: Antragstellung

Der Fahrtkostenfonds des Sächsischen Musikrates

Der Sächsische Musikrat stellt Fahrtkosten für Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens zur Verfügung. Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Begegnungen. Für das Jahr 2026 stehen Fördermittel in Höhe von 105.000 Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung für das Jahr 2026 kann ab dem 24. November 2025 erfolgen (auch für Reisen im Januar und Februar 2026). Die erste Vergabeberatung findet am 5. Dezember 2025 statt.


Mehr erfahren zur Fahrtkostenförderung unter Sächsischer Musikrat e.V.: Fahrtkostenförderung